Catering, Bewirtung und Verpflegung (grundsätzlich)
Kosten für Bürobetrieb (Kleinmaterial, Drucker, Wartungsverträge, etc.)
4. Der Antrag
Der Antrag soll die Bedeutung für Forschung und/oder Lehre, Weiterbildung und Ausbildung von Studierenden an der Leibniz Universität Hannover zum Ausdruck bringen.
5. Bewilligung
Anträge können nur vor Beginn einer Maßnahme bewilligt werden und müssen sechs Wochen vor Beginn in der Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft beantragt werden.
6. Ausgaben und Einnahmen
Dem Antrag sind die geplanten Ausgaben und Einnahmen beizufügen.
7. Andere Fördermittel
Dem Antrag kann nur zugestimmt werden, wenn eine Finanzierung aus anderen Fördermitteln (Haushaltsmittel oder Zuwendungen von anderen Förderinstitutionen) nicht möglich ist.
8. Kennzeichnung Sachgegenstände
Alle mit finanziellen Beihilfen der Universitätsgesellschaft angeschafften Sachgegenstände sind als von der Leibniz Universitätsgesellschaft der Hannover e.V. gefördert zu kennzeichnen.
9. Prüfung und Zusage
Nach Prüfung durch die Universitätsgesellschaft erhält der/die Antragsteller/in im Falle der Zusage ein Bewilligungsschreiben mit einer Frist, innerhalb der die Mittel satzungsgemäß und im Rahmen der gewährten Bewilligung verwendet werden müssen. Nach Ablauf der Frist stehen die nicht verwendeten Mittel aus dieser Bewilligung nicht mehr zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich gegen Vorlage der Originalbelege. Vorschüsse werden nicht gewährt.
10. Zustimmung
Zustimmen müssen auf Vorschlag der Geschäftsführung der Vorsitzende der Universitätsgesellschaft, der Präsident der Leibniz Universität Hannover und der Schatzmeister der Universitätsgesellschaft.
Hinweis
Bei Auslandsaufenthalten (Exkursionen, Konferenzen etc.) ist der Antrag auf finanzielle Förderung immer zuerst an das Hochschulbüro für Internationales zu richten. Die Rückmeldung ist dem Antrag, der anschließend bei die Universitätsgesellschaft eingereicht wird, beizulegen.
* Bei Studierenden als Antragstellern ist dem Antrag ein Empfehlungsschreiben der projektleitenden Person (z.B. Professor/in, wissenschaftliches Lehrpersonal, Verwaltungspersonal in leitender Funktion), das die Befürwortung des Vorhabens verdeutlicht und die akademische Relevanz hervorhebt, beizulegen.
* Bei Doktorandinnen und Doktoranden/Promovierenden als Antragstellern ist der Antrag grundsätzlich immer zuerst an die Graduiertenakademie der Leibniz Universität Hannover zu richten. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die dortigen Antragsfristen. Das Ergebnis ist dem Antrag an die Universitätsgesellschaft beizulegen.